Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Bereichen des Schullebens ihres Kindes:
Verhalten im Krankheitsfall
Ist Ihr Kind krank bitten wir Sie, dies unverzüglich morgens vor Schulbeginn, d.h. bis spätestens 7.45 Uhr der Schule zu melden. Bitte geben Sie den Grund und die voraussichtliche Dauer an, wie lange Ihr Kind fehlen wird.
- telefonisch unter 07571 / 139 40
- Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: Bitte sprechen Sie deutlich, geben Sie an, wer Sie sind und nennen Sie den Namen und die Klasse Ihres Kindes.
- per E-Mail an die Schule: poststelle((at))04143856.schule.bwl.de
Einen Mitschüler zu bitten, Ihr Kind bei der Lehrkraft zu entschuldigen, ist auf keinen Fall ausreichend.
Künftig ist keine schriftliche Entschuldigung mehr notwendig.
Bei einer Krankheitsdauer von 10 Tagen und mehr kann die Klassenlehrkraft ein ärztliches Attest verlangen.
In der Regel besteht an der Glaubhaftigkeit der Entschuldigung kein Zweifel. Dies kann jedoch der Fall sein. Wenn begründete Zweifel bestehen, kann die Schulleitung schriftlich anordnen, dass von den Entschuldigungspflichtigen künftig bei jeder Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen ab dem ersten Tag ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss (gilt ein Schuljahr lang). Die Schulleitung kann ebenso die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses anordnen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulBesVBWV7P2
Besonderheiten:
- Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden, meldepflichtigen Erkrankung müssen Sie dies unverzüglich der Schule mitteilen. Bevor Ihr Kind die Schule wieder besucht, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, dass Ihr Kind nicht mehr ansteckend ist. Genaue Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html (Link des Robert Koch Instituts)
- Kopflaus-Befall: Nachdem Sie der Schule schriftlich bestätigt haben, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen korrekt durchgeführt haben, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Genaue Informationen finden Sie hier:
Behandlungsuebersicht-Kopflaeuse_BIOEG_kindergesundheit-info
Merkblatt-Wissen-Kopflaeuse_BIOEG_kindergesundheit-info
Arzttermin während der Unterrichtszeit
Nach Möglichkeit sollten Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. In manchen Fällen ist dies nicht möglich, weil bestimmte Untersuchungen nur vormittags durchgeführt werden und keine Termine während der Ferienzeiten verfügbar sind. Bitte informieren Sie in so einem Fall rechtzeitig die Klassenlehrkraft Ihres Kindes telefonisch oder schriftlich (Mail oder Brief) und reichen Sie unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung nach.
Befreiung vom Sportunterricht
Sie können Ihr Kind ganz oder teilweise vom Sportunterricht befreien, wenn eine körperliche / gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Bitte informieren Sie die Klassen- oder Sportlehrkraft telefonisch oder schriftlich (Mail oder Brief). Ein ärztliches Attest ist erforderlich, wenn ihr Kind aufgrund seiner Beeinträchtigung an mehreren Schultagen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann.
Beurlaubung
Bei Terminen, die vorab bekannt sind, z.B. Heilkuren, kirchliche Veranstaltungen, Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder wichtige persönliche Gründe wie Eheschließung oder Todesfall im engen Familienkreis, Wohnungswechsel u.a. benötigen Sie eine Beurlaubung. Eine Beurlaubung müssen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin schriftlich (1 Woche vorher) bei der Klassenlehrkraft (bzw. bei einer mehrtägigen Beurlaubung bei der Schulleitung) beantragen . Diese überprüft dann, ob eine Beurlaubung möglich ist.
Ein Antrag auf Beurlaubung wird immer sehr genau geprüft und erfordert schriftliche, glaubhafte Nachweise, insbesondere, wenn der beantragte Zeitraum direkt vor/nach den Schulferien bzw. beweglichen Ferientagen liegt.
Das Formular für die Beantragung erhalten Sie im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
Bitte beachten Sie: Nach Möglichkeit sollten private Termine in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien bzw. beweglichen Ferientagen ist in der Regel nicht möglich (ausgenommen Härtefälle, wie bspw. ein Todesfall in der Familie).
Bei Terminen, die eine Beurlaubung erfordern, ist eine nachträgliche Entschuldigung nicht möglich!
Unentschuldigtes Fehlen zieht immer Konsequenzen nach sich, vom Elterngespräch bis hin zu Bußgeldern. Bitte tragen Sie dazu bei, solche unangenehmen Situationen zu vermeiden.
Näheres dazu finden Sie in §4 der Schulbesuchsverordnung: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Hier finden Sie aktuelle Info-Briefe oder Elternbriefe nochmal zum Nachschauen:
1. Vermitteln Sie Ihrem Kind Freude an der Schule
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und glückliche Schulzeit ist die Freude des Kindes an der Schule.
Sprüche wie „Das ist der Ernst des Lebens“ oder „Das wird dir in der Schule schon vergehen!“ erzeugen Angst und Unsicherheit.
Außerdem stimmen sie mit der heutigen Schulrealität nicht überein.
Schule soll für das Kind heißen:
- dort erfahre und lerne ich Neues (Rechnen, Schreiben, Lesen)
- da bin ich mit Freunden zusammen und finde neue Freunde
- Schule bedeutet auch Anstrengung und Arbeit, kann aber trotzdem Spaß machen.
Sprechen sie positiv über die Schule und ermuntern Sie so Ihr Kind in seiner natürlichen Wissbegier und Bereitschaft zum Lernen. (z.B.: „Wie schön wird es sein, wenn du das selbst lesen kannst; … der Oma einen Brief schreiben kannst, …“)
2. Fördern Sie die Selbstständigkeit Ihres Kindes
Das sollte ihr Kind selbst können:
- sich an- und ausziehen
- Schuhe binden BITTE ÜBEN!!
- Kleidung erkennen
- Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtstag wissen
- zur Toilette gehen, Hände waschen
Dabei den Leitsatz der Ärztin und Pädagogin Maria Montessori beherzigen:
„Hilf mir, es selbst zu tun!“
Das heißt: Dem Kind die Möglichkeit einräumen, selbst mit Schwierigkeiten fertig zu werden, auch wenn es häufig einfacher und zeitsparender ist, die Dinge für das Kind selbst zu erledigen.
3. Achten Sie auf einen geregelten Tagesablauf
Rechtzeitiges Aufstehen, rechtzeitiges Zubettgehen und Regelmäßigkeit bei den Mahlzeiten machen den Tag überschaubar und geben Ihrem Kind Sicherheit und Ruhe. Ihr Kind sollte zwischen 10 und 12 Stunden schlafen.
Erzählen oder lesen Sie abends im Bett eine Geschichte vor, dann wird es sich auf diese Zeit freuen und auch pünktlich sein.
Natürlich sollten auch die Hausaufgaben, wenn möglich, regelmäßig zur festen Uhrzeit gemacht werden.
4. Gewöhnen Sie Ihr Kind an selbstverständliche Ordnung
Sicherlich kennen Sie die Situation, dass vor allem nach dem Spielen viele Dinge kreuz und quer herumliegen.
Es heißt hier an einer konsequenten Ordnungshaltung anzusetzen, da sich die Kinder sonst in der Schule schwer tun mit einer Vielzahl an Materialien, Büchern und Heften zurechtzukommen.
Achten Sie darauf, dass Dinge, die immer im Schulranzen mitgeführt werden ihren festen Platz haben. Hilfreich für die Kinder ist es auch, wenn Hefte und Bücher nach einem bestimmten System in den Ranzen geräumt werden.
Helfen Sie hierbei so lange mit, bis ihr Kind sich an die Ordnung in Ranzen und Mäppchen gewöhnt hat. Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihr Kind seine Materialien, Hefte und Bücher pfleglich behandelt.
5. Fördern Sie die Lust am Lesen
Kinder, denen viel vorgelesen wird, freuen sich schon darauf, endlich selbst lesen zu können. Behalten Sie das Vorlesen auf jeden Fall bei, da die Lesefertigkeit zunächst nur langsam steigt. Sollten Sie den Brauch des Vorlesens noch nicht pflegen, können wir Sie nur ermutigen, damit anzufangen.
Tolle Ideen und Tipps finden Sie unter:
- https://www.stiftunglesen.de/
- https://www.lesestart.de/
- https://www.lesestart.de/fileadmin/bilder/begleitmaterialien/aktionsideen_fuer_familien_4_2022__c__stiftung_lesen_bmbf.pdf
6. Zum Schluss
Mit dem Eintritt in die 1. Klasse werden Anforderungen an Ihr Kind gestellt, die es vielleicht nicht immer zu Ihrer vollen Zufriedenheit erfüllen kann. Seien Sie nicht enttäuscht, traurig und schon gar nicht böse mit Ihrem Kind, wenn nicht alles so klappt, wie Sie es sich erhoffen.
Nicht Leistung allein macht den Menschen aus, sondern vor allem sein Charakter und seine Herzensbildung. Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, die Kinder zu klaren, selbstdenkenden, selbstständigen Menschen zu erziehen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind!
Anforderungen / Voraussetzungen und was Eltern dafür tun können
Selbstständigkeit:
- alleine Hände waschen können
- alleine zur Toilette gehen können
- sich selbst an-/ausziehen können
- Schuhe binden
- eigene Dinge (Jacke, Sporttasche…) erkennen
Soziale Kontakte:
- mit Gleichaltrigen auskommen
- regelmäßiger Kindergartenbesuch
- Freundschaften / Besuche fördern
Sprache:
- viel mit dem Kind sprechen
- in vollständigen Sätzen sprechen
- geduldig zuhören
- Fragen des Kindes beantworten
- Geschichten vielfältig erzählen (auch weitererzählen lassen, zusammenfassen lassen, nacherzählen)
- viel vorlesen
- zu Bildern erzählen
- Reime, Lieder, Rollenspiele
- TV ist kein geeignetes Sprachvorbild
- Bei Sprach- / Sprechauffälligkeiten unbedingt die Erzieherin ansprechen und logopädische Hilde in Anspruch nehmen.
Konzentration/ Ausdauer:
- geregelter Tagesablauf mit festen Ritualen
- gezielter und altersangemessener TV- und Medien-Konsum; nicht willkürlich und vor allem nicht zu lange (30 Minuten pro Tag werden vom Bundesfamilienministerium empfohlen für drei- bis sechsjährige Kinder)
- Spiele mit dem Kind spielen (zu Ende spielen; nicht immer das Kind gewinnen lassen)
- viel Lob
Motorik:
- vielfältige Bewegungsangebote (Spaziergänge, Spielplatz, Sport)
- schneiden, basteln, malen, kneten, bauen (auch ausdauernd, auf Genauigkeit achten)
- Stifthaltung unverkrampft
- Zähne putzen
- sich abtrocknen
- Reißverschluss und Knöpfe öffnen und schließen
Sozialverhalten:
- Regeln einhalten
- Konsequenz
- positiver Umgang miteinander
- auf Umgangsformen achten
Verkehrserziehung:
- geeigneten, sicheren Schulweg auswählen
- mit dem Kind den Schulweg üben, sich dabei vom Kind führen lassen
Vorfreude:
- eigene (negative) Erfahrungen für sich behalten
- nicht drohen (Wenn du erst mal in der Schule bist…)
Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor: der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann – eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert.
Neu ab dem Schuljahr 2024/25 ist die erweiterte Grundschulempfehlung „NAVi 4 BW“. Sie setzt sich zusammen aus:
- Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten (i.d.R. im November),
- „Kompass 4“: Kompetenzmessung (Überprüfung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz) für alle Schülerinnen und Schüler (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten),
- Informations- und Beratungsgesprächen durch die Klassenlehrkräfte (i.d.R. nach den Weihnachtsferien),
- der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz auf Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten sowie der überfachlichen Kompetenzen (Ende Januar),
- dem Elternwillen,
- und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: dem Potenzialtest.
Für eine Anmeldung am Gymnasium muss also ergänzend zum Elternwille entweder die pädagogische Gesamtwürdigung oder das Ergebnis der Kompetenzmessung eine Empfehlung für das Gymnasium aussprechen. Falls dem nicht so ist, kann das Kind an einem ausgewählten Gymnasium einen Potenzialtest (Deutsch, Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen) ablegen, der dann endgültig entscheidet.
Ein besonderes Beratungsverfahren gibt es nicht mehr.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Eltern gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis Ende Januar / Anfang Februar.
Im März finden jeweils die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen statt.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://km.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-km/intern/PDF/Dateien/Grundschule/Schulartenpr%C3%A4sentation/2024/Praesentation-Schularten.pdf
Voraussetzung für eine Grundschulempfehlung „Realschule“:
- Notendurchschnitt von Deutsch und Mathematik mindestens 3,0
- Das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen in den übrigen Fächern/Fächerverbünden und die bisherige Leistungsentwicklung müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der Realschule entsprochen wird.
Voraussetzung für eine Grundschulempfehlung „Gymnasium“:
- Notendurchschnitt von Deutsch und Mathematik mindestens 2,5
- Das bisherige Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen in den übrigen Fächern und die bisherige Leistungsentwicklung müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen des Gymnasiums entsprochen wird.
Ausstellen eines Ersatz-Zeugnisses
Die Ausstellung eines Ersatz-Zeugnisses (z.B. bei Verlust des Originals oder bei einer Namensänderung wegen Adoption oder Geschlechtsumwandlung) kann nur auf Antrag und gegen Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 50€ erfolgen (§ 4 Absatz 2 LgebG; § 6 LgebG). Darauf wurden alle Schulen Baden-Württembergs im November 2022 hingewiesen. Die Zahlung erfolgt dabei nicht an die Schule, sondern an die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Sekretariat. Öffnungszeiten: Di und Mi, 8-12 Uhr
Broschüre_Elternmitwirkung_an_Schulen
mehrsprachige Broschüre – multilingual brochure